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Für Hausverwaltungen und Vermieter

Reinigung und Hausnahdienste, die Sie nicht mehr anrufen müssen.

Treppenhausreinigung, Winterdienst und Sonderreinigungen für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen im Saarland. Mit dokumentiertem Einsatz, WEG-tauglicher Abrechnung und einer festen Reinigungskraft pro Objekt — damit Anrufe von Mietern und Eigentümern gar nicht erst entstehen.

Reinigungsnachweis pro Einsatz Räumpflichtübernahme im Winter Eine Ansprechperson für alle Objekte

Was wir für Verwaltungen leisten

Sieben konkrete Aufgaben — eine Hand.

  • Treppenhausreinigung mit Aushang

    Wöchentlich, 14-tägig oder monatlich. Aushang im Treppenhaus mit Datum und Initialen — sauber nachvollziehbar für Mieter und Eigentümer.

  • Winterdienst mit Räumpflichtübernahme

    Schriftliche Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. Im Schadensfall haften wir, nicht der Eigentümer. Räumtouren ab 4 Uhr.

  • Sonderreinigung nach Mieterauszug

    Kurzfristige Reinigung der leerstehenden Wohnung vor der Übergabe an den Nachmieter — innerhalb von zwei Werktagen.

  • Glasreinigung im Gemeinschaftsbereich

    Eingang, Treppenhausfenster und Glasflächen in Aufzügen — ein- bis zweimal jährlich oder im Quartal.

  • Müllraumpflege & Tonnenmanagement

    Müllräume gereinigt, Tonnen an den Abfuhrtagen herausgestellt und zurückgeholt — pünktlich nach Saarbrücker Abfuhrkalender.

  • WEG-taugliche Abrechnung

    Rechnungen mit Leistungsverzeichnis nach Wohnungseigentumsgesetz, prüffähig für die Eigentümerversammlung.

  • Reklamation am selben Werktag

    Wenn Mieter etwas melden, reagieren wir innerhalb eines Werktags mit Nachreinigung — ohne Diskussion.

Warum Verwaltungen wechseln

Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Rechnungsstapel.

Die meisten Verwaltungen jonglieren mit fünf bis sieben Dienstleistern pro Wohnanlage: Reinigung, Winterdienst, Müll, Glas, Gartenpflege, Hausmeister, Sondereinsatz.

Wir bündeln das. Ein Rahmenvertrag deckt regelmäßige Reinigung, Winterdienst und Sondereinsätze ab. Sie bekommen eine Sammelrechnung pro Objekt oder eine pro Verwaltung — wie Sie es buchhalterisch brauchen.

Bei Reklamationen rufen Sie eine Nummer an, nicht fünf. Wir koordinieren intern und melden zurück, was geregelt ist.

Ablauf

Vom Anruf zum Rahmenvertrag in fünf Schritten.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern Ihre Objekte und den aktuellen Reinigungsstand. Dauer: 15 Minuten am Telefon.

  2. Objektbegehung

    Wir schauen uns die Wohnanlagen an, klären Schließsystem, Mülltrennung und Hygienepunkte. Kostenfrei.

  3. Leistungsverzeichnis

    Sie bekommen schriftlich, was wir wo wie oft tun — pro Objekt, mit Festpreis pro Reinigungseinsatz.

  4. Rahmenvertrag

    Mit Räumpflichtübernahme, Reklamationsregelung und Rechnungsschema. Kündigungsfrist 30 Tage.

  5. Erste Reinigung

    Ihre feste Reinigungskraft beginnt zum vereinbarten Termin. Erster Aushang spätestens am dritten Tag.

Häufige Fragen

Was Verwaltungen vor dem Wechsel wissen wollen.

Wie lange dauert die Übernahme einer bestehenden Wohnanlage?

Vom Vertragsschluss bis zum ersten Reinigungstermin in der Regel zehn Werktage. Bei kurzfristigen Übernahmen (z.B. weil der bisherige Dienstleister kündigt) können wir innerhalb von drei Werktagen starten.

Kann man uns ein Objekt erst testen lassen?

Ja. Viele Verwaltungen geben uns ein Objekt für drei Monate auf Probe — ohne Bindung. Wenn die Reklamationen ausbleiben, übergeben sie uns sukzessive weitere Objekte.

Übernehmen Sie auch Sondereinsätze nach Wasserschaden oder Brand?

Ja, kurzfristig. Wir reagieren innerhalb von 24 Stunden mit einem Aufmaß und können bei Erstabnahme nach Schadensereignis vor Ort sein, falls die Versicherung das verlangt.

Wie wird abgerechnet — pro Reinigung oder pauschal?

Beides möglich. Treppenhaus-Standardreinigung läuft als Monatspauschale, Sondereinsätze pro Einsatz mit Festpreis nach Aufmaß. Sie bekommen eine konsolidierte Monatsrechnung pro Objekt.

Rahmenvertrag prüfen?

Schicken Sie uns die Adressliste Ihrer Wohnanlagen — wir vereinbaren Begehungen und melden uns mit einem Leistungsverzeichnis pro Objekt.