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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Spielregeln für unsere Zusammenarbeit — fair und klar.

iClean Reinigungsservice · Stand: Juni 2026

Anbieter / Vertragspartner

iClean Reinigungsservice

Inhaber: Asaad Alkhalaf (Einzelunternehmen)

Dudweiler Landstraße 149

66123 Saarbrücken, Deutschland

Telefon: 0176 60723160

E-Mail: asaad.alkhalaf@iclean-reinigungsservice.de

Web: iclean-reinigungsservice.de

USt-IdNr.: DE357132882

(nachfolgend „iClean” oder „Auftragnehmer”)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Hausmeister-, Entrümpelungs- und Winterdienst-Leistungen sowie damit verbundene Nebenleistungen zwischen iClean und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber” oder „Kunde”).

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, iClean stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag bzw. im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss / Angebot

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Prospekten oder in sonstiger Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Angebote von iClean sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein verbindliches schriftliches oder per E-Mail übermitteltes Angebot von iClean ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden (Auftragserteilung) und deren Bestätigung durch iClean in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung.

(4) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang

(1) iClean erbringt insbesondere folgende Leistungen: Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Treppenhausreinigung, Entrümpelung, Bauendreinigung sowie Winterdienst.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Ausführungszeiten und das Entgelt ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Einzelvertrag.

(3) iClean führt die Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Reinigungshandwerks und nach dem jeweiligen Stand der Technik aus.

(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatz- oder Sonderleistungen), werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

§ 4 Einsatz von Subunternehmern

(1) iClean ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete, zuverlässige und fachlich qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

(2) iClean bleibt auch beim Einsatz von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Kunden und für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich.

(3) Wird iClean selbst als Subunternehmer für ein anderes Unternehmen tätig oder beauftragt iClean Subunternehmer, gelten für dieses Verhältnis ergänzend die jeweils gesondert getroffenen Vereinbarungen (Subunternehmervertrag); diese AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen iClean und seinem Auftraggeber.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Flächen und Objekte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

(2) Der Kunde stellt iClean, soweit für die Leistungserbringung erforderlich und nichts anderes vereinbart ist, unentgeltlich Wasser, Strom sowie geeignete Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung.

(3) Der Kunde weist iClean auf besondere Gefahrenquellen, empfindliche Oberflächen, Materialien oder Gegenstände sowie auf zu beachtende Besonderheiten vor Leistungsbeginn hin.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen iClean dadurch Mehraufwendungen oder Verzögerungen, ist iClean berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis, nach Aufwand (Stundensätze) oder als laufende Pauschale.

(3) Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug zu zahlen, und zwar:

  • bei Verbrauchern innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung;
  • bei Unternehmern (Geschäftskunden) innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.

(4) Akzeptierte Zahlungsarten sind: Überweisung (SEPA), EC-/Kartenzahlung, PayPal sowie Barzahlung.

(5) Bei umfangreicheren oder einmaligen Aufträgen (insbesondere Entrümpelung und Bauendreinigung) ist iClean berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist iClean berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Termine, Ausführung und Verzug

(1) Vereinbarte Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von iClean ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

(2) iClean gerät erst nach einer angemessenen, vom Kunden gesetzten Nachfrist in Verzug, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), verlängern Ausführungsfristen angemessen.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das iClean nachstehend belehrt. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

iClean Reinigungsservice
Inhaber: Asaad Alkhalaf
Dudweiler Landstraße 149
66123 Saarbrücken
Telefon: 0176 60723160
E-Mail: asaad.alkhalaf@iclean-reinigungsservice.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
iClean Reinigungsservice
Inhaber: Asaad Alkhalaf
Dudweiler Landstraße 149
66123 Saarbrücken
E-Mail: asaad.alkhalaf@iclean-reinigungsservice.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

_______________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge, Nacherfüllung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Offensichtliche Mängel der erbrachten Leistung sind iClean unverzüglich, möglichst innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen, damit eine zeitnahe Nachbesserung möglich ist. Für Unternehmer gilt die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.

(3) Im Falle eines berechtigten Mangels ist iClean zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung) berechtigt und verpflichtet. iClean ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Die Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Haftung und Betriebs-Haftpflichtversicherung

(1) iClean haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

(4) Zur Absicherung etwaiger Schäden unterhält iClean eine Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der

ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf
Versicherungsschein-Nr.: SV97407447

Versichertes Risiko: Gebäudereinigungsbetrieb sowie Winterdienst. Deckungssummen: pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5.000.000 EUR je Versicherungsfall, Höchstersatzleistung 10.000.000 EUR je Versicherungsjahr; Umwelthaftpflicht/Umweltschäden 5.000.000 EUR je Versicherungsfall, 10.000.000 EUR je Versicherungsjahr.

(5) Schäden, die durch die Leistungserbringung verursacht werden, sind iClean unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, um die Schadensregulierung zu ermöglichen.

§ 11 Besondere Bestimmungen für den Winterdienst

(1) Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen im vereinbarten Zeitfenster nach Maßgabe des Einzelvertrags.

(2) iClean schuldet eine ordnungsgemäße, fachgerechte Durchführung des Winterdienstes, jedoch keinen Erfolg in Form absoluter und dauerhafter Eis- und Schneefreiheit. Bei anhaltendem Schneefall, Eisregen oder außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kann eine vollständige Glättefreiheit nicht gewährleistet werden.

(3) Soweit der Kunde gesetzlich oder vertraglich Verkehrssicherungspflichtiger ist, wird diese Pflicht im vereinbarten Umfang und Zeitfenster auf iClean übertragen; außerhalb des vereinbarten Zeitfensters verbleibt sie beim Kunden.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Entrümpelung und Entsorgung

(1) Mit der Beauftragung einer Entrümpelung versichert der Kunde, dass er zur Entsorgung bzw. Verwertung der betroffenen Gegenstände berechtigt ist (Eigentum oder Verfügungsbefugnis).

(2) Wert- und Sammlergegenstände, Bargeld, Dokumente sowie persönliche Unterlagen sind vom Kunden vor der Durchführung zu entnehmen bzw. iClean ausdrücklich zu benennen. Für nicht benannte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

(3) Nach Durchführung geräumte Gegenstände gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, als zur fachgerechten Entsorgung bzw. Verwertung freigegeben.

§ 13 Laufzeit und Kündigung von Dauerleistungen

(1) Bei wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Unterhaltsreinigung) richten sich Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot bzw. Einzelvertrag.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für iClean insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät oder wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 14 Schlüssel und Zugangsmittel

(1) Überlässt der Kunde iClean Schlüssel, Zugangskarten oder Codes, werden diese sorgfältig verwahrt und nur für die vertragsgemäße Leistungserbringung verwendet.

(2) Der Verlust überlassener Schlüssel ist iClean unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung richtet sich nach § 10 dieser AGB; eine etwaige Haftung für Schließanlagenaustausch ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die iClean die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Energie- oder Materialmangel), befreien iClean für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

§ 16 Datenschutz

iClean verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://iclean-reinigungsservice.de/datenschutzerklaerung/

§ 17 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ – Die E-Mail-Adresse von iClean lautet: asaad.alkhalaf@iclean-reinigungsservice.de

(2) iClean ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von iClean (Saarbrücken). Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.